Überzeugen Sie sich von unseren Leistungen.
Wir schützen Ihre Interessen.
Unser Wissen und unser Einsatz sind Ihre Stärke.
Wir sind Interessenvertreter der Mieter im Stadtgebiet Essen im Dachverband des Deutschen Mieterbundes. Der Verein schützt die Interessen seiner Mitglieder tatkräftig in allen Miet- und Wohnungsangelegenheiten.
Seit Jahrzehnten vertrauen unsere Mitglieder uns ihre mietrechtlichen Probleme und Sorgen an und wir sind für sie da. Immer.
Seit Jahrzehnten vertrauen unsere Mitglieder uns ihre mietrechtlichen Probleme und Sorgen an und wir sind für sie da. Immer.
Leistungen von denen Sie profitieren.
Greifen Sie auf unsere Experten zurück.
Unser erfahrenes Rechtsberatungsteam stellt unseren Mitgliedern sein kompetentes umfangreiches juristisches und immobilienwirtschaftliches Wissen zur Verfügung. Wir kümmern uns um Ihre mietrechtlichen Probleme und übernehmen auch den notwendigen Schriftverkehr mit Ihrem Vermieter, respektive einer Hausverwaltung.
Hier können wir helfen.
Unsere Antwort und Leistungen sind häufig gefragt bei folgenden Mietrechtsthemen …
dürfen diese ganzen Klauseln vom Vermieter überbürdet werden, kann der Vermieter mich vertraglich z.B. für 5 Jahre fest binden? etc.
der Vermieter will unbedingt in meine Wohnung, darf er das ? … und wenn das Recht für den Vermieter im Mietvertrag steht … ist das dann gültig?
schon wieder will der Vermieter Geld nachfordern und sogar die „Miete“ erhöhen … ich kenn´ mich damit nicht so gut aus … was genau sind meine Rechte und wie kann ich die Abrechnungen überprüfen lassen? Welche Kosten darf der Vermieter überhaupt in Ansatz bringen?
… ich habe „unterm´ Dach“ bzw. „im Hof“ immer mein Büro gehabt, nun will der Vermieter diesen Extra-Vertrag kündigen, geht das so einfach?
… der Vermieter ist nun ein anderer … der neue Vermieter möchte einen neuen Mietvertrag mit mir abschließen …ist mein Mietvertrag noch gültig?
Überschwemmungsschäden allgemein und z.B. … was ist, wenn wegen des Hochwassers das Abwasser aus der Kanalisation in die Wohnung gedrückt wird …kann ich die Miete auch bei einem „Jahrhundertregen“ mindern und wer hilft mir?
z.B. Rückgabe der Mietsache -> Frage: … muss ich renovieren, ja oder nein … und wenn ja, was schulde ich genau?
… die Baustelle vor meiner Tür scheint kein Ende zu nehmen … kann ich hier noch mindern oder muss ich es erdulden und die volle Miete zahlen?
… ist die Erhöhung überhaupt wirksam? … hat der Vermieter die Form und die Frist eingehalten? …wurde die Erhöhung ausreichend begründet und was sagt überhaupt der Mietspiegel dazu?
eigentlich will ich ja nur mein Recht … aber jetzt verklagt mich mein Vermieter … welche Kosten kommen auf mich zu? … oder gibt es zur Mitgliedschaft auch eine Rechtsschutzversicherung? (Sehen Sie hierzu die besonderen Hinweise im Rahmen der Mitgliedschaftsanträge)
der Vermieter will hier alles modernisieren, das brauche ich gar nicht … muss ich zustimmen und überhaupt wieviel muss ich denn dann als erhöhte Miete akzeptieren?
… was genau regelt mein Mietvertrag und ist gerade diese Klausel wirksam, oder doch nicht? Was sind die Folgen, wenn die Schönheitsrenovierungsklausel nichtig ist? … da gab es doch so eine Änderung … im Gesetz?! .. Oder wer hat mir das noch gesagt?
ich kann machen was ich will, der Vermieter reagiert weder auf meine Anrufe noch auf meine E-Mails. Dem müsste man „mal so richtig schreiben“, aber wie mache ich das und welche Konsequenzen kann ich ihm aufzeigen, wenn er wieder nur alles verzögert?
… ich übe meine Selbstständigkeit vom heimischen Schreibtisch aus … ist dies ein Kündigungsgrund … oder muss mir der Vermieter dies gestatten? Wäre eine Kündigung des Vermieters dann treuwidrig?
... darf ich während der Kündigungsfrist die Wohnung noch untervermieten? … darf ich es überhaupt und wann z.B. eben nicht?
… der Vermieter hat den Mietvertrag gekündigt, steh´ ich jetzt auf der Straße? Wer kann mir hier schnell helfen, welche Rechte habe ich?
... darf ich die Miete mindern und wenn ja wieviel … und überhaupt: wie mache ich das?
… das Verhältnis zu meinen Vermietern wird immer schlechter bei einer Wohnungsrückgabe möchte ich Hilfe haben
… muss der neue Vermieter nach Verkauf des Hauses mir nachweisen, dass er die Miete bekommt darf? … kann ich mit befreiender Wirkung weiter an den alten Vermieter zahlen? … und was ist eine Hinterlegung der Miete beim Amtsgericht?
Informationen zu Ihrer Mitgliedschaft.
Deutscher Mieterbund.
Der Mieterverein Essen e.V. ist als selbstständiger Verein Mitglied des DMB Landesverbandes Nordrhein-Westfalen. Alle Landesverbände sind wiederum Mitglieder im Deutschen Mieterbund. So wird die Stimme der Mieter auch in Berlin gehört.
Öffentlichkeitsarbeit.
Mit örtlichen und regionalen Medien wie Presse, Funk und Fernsehen, pflegen wir gute Kontakte. So können Mieter über mietrechtliche Fragen und über wohnungspolitische Themen umfassend informiert werden.
Mitgliedsnummer.
Sie finden Ihre Mitgliedsnummer auf dem Anschreiben an Sie. Bitte geben Sie diese Nummer bei allen telefonischen und schriftlichen Anfragen an.
Kopien.
Dass wir selbstverständlich Ihre Akte führen, bedeutet auch, dass wir Sie auf dem Laufenden halten. Insoweit erhalten Sie von uns Kopien über alles, was sich in Ihrer Sache tut.
Prozessvertretung.
Zwar können wir die meisten Probleme mit Vermietern ohne die Gerichte lösen. Gleichwohl besteht für alle Mitglieder die Möglichkeit einer Mitgliedschaft bei der DMB Rechtsschutz-Versicherung, damit im Falle eines Gerichtsverfahrens das damit verbundene Kostenrisiko gemindert ist. Allerdings gilt hier, wie bei allen Versicherungen, die dreimonatige Wartefrist.
Schriftverkehr.
Wir beraten Sie nicht nur und sagen Ihnen, was Sie tun können, wir nehmen Ihnen auch die Arbeit ab. Für eine geringfügige Portopauschale führen wir Ihren gesamten Schriftverkehr.
Aktenführung.
Für alle Mitglieder, für die wir Schriftverkehr führen oder die uns für schriftliche Auskünfte in Anspruch genommen haben, führen wir eine Akte, die alles enthält, was das Mietverhältnis an bisherigenAktivitäten unsererseits und an Schriftverkehr betrifft.